§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein möchte das gegenseitige Verständnis von Deutschen und Polen stärken.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung, Kultur, Kunst, Umweltschutz, Wissenschaft, Völkerverständigung, kultureller Vielfalt, Toleranz und Gleichberechtigung. Die Förderung der oben genannten Bereiche erfolgt besonders unter dem Blickwinkel der deutsch-polnischen Zusammenarbeit.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung kultureller und künstlerischer Projekte, Durchführung von Sprachkursen sowie Kursen und Veranstaltungen über Eigenheiten der Nachbarländer und zur interkulturellen Kommunikation, Vermittlung von Kontakten und Beratung von Deutschen und Polen, die sich für die o.g. Zwecke engagieren, Initiieren von Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen sowie anderen, dem Gemeinwohl verpflichteten Institutionen und Vereinigungen...
...vollständige Satzung
